Rechtliche
Vorsorge

Vorsorge-Auftrag, erbrechtliche Vorsorge


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Alle schönen Finanzpläne nützen nichts, wenn keine rechtliche Vorsorge gemacht wurde.

Wir leben und organisieren unseren Alltag Wir leben, sind aber z.B. im Koma oder schwer krank (dement) Wir sind gestorben
Urteilsfähig Urteilsunfähig Tod
Wir schliessen selbständig Verträge ab und können uns über deren Auswirkungen ein Urteil bilden Wir verfassen dann, wenn wir noch urteilsfähig sind, einen Vorsorge-Auftrag, damit unsere Liebsten, falls ich urteilsunfähig bin, weiterhin ohne Einschränkung (durch die KESB) handeln können. Wir regeln dann, wenn wir noch urteilsfähig sind, was mit meinem Vermögen passiert und ich weiss Bescheid über die Pflichtteile (vor allem wichtig bei Konkubinatspaare!)
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  • -         u.a.
-         Vorsorgeauftrag
  • -         Testament
  • -         Ehevertrag
  • -         Erbvertrag

Als unabhängiger Pensionsplaner bin ich niemandem verpflichtet ausser allein meinen Kunden und Kundinnen.