Rechtliche
Vorsorge
Vorsorge-Auftrag, erbrechtliche Vorsorge
Alle schönen Finanzpläne nützen nichts, wenn keine rechtliche Vorsorge gemacht wurde.
Wir leben und organisieren unseren Alltag | Wir leben, sind aber z.B. im Koma oder schwer krank (dement) | Wir sind gestorben |
Urteilsfähig | Urteilsunfähig | Tod |
Wir schliessen selbständig Verträge ab und können uns über deren Auswirkungen ein Urteil bilden | Wir verfassen dann, wenn wir noch urteilsfähig sind, einen Vorsorge-Auftrag, damit unsere Liebsten, falls ich urteilsunfähig bin, weiterhin ohne Einschränkung (durch die KESB) handeln können. | Wir regeln dann, wenn wir noch urteilsfähig sind, was mit meinem Vermögen passiert und ich weiss Bescheid über die Pflichtteile (vor allem wichtig bei Konkubinatspaare!) |
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- Vorsorgeauftrag |
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